Kanton Neuenburg: Nach Tragödie in Crans-Montana – strengere Brandschutzregeln

Nach der Tragödie in Crans-Montana hat der Staatsrat die kantonalen Brandschutzmassnahmen verstärkt.

Die Durchführungfeusbestimmungen zum Gesetz über Brandschutz und Schutz vor Naturgefahren (RALPDIENS) wurden in seiner Sitzung vom 16. Februar 2026 geändert.

Ziel dieser Massnahmen ist die Erhöhung der Sicherheit öffentlicher Gebäude.

Die Tragödie in Crans-Montana veranlasste den Staatsrat, das kantonale Brandschutzsystem, insbesondere für risikoreiche öffentliche Gebäude, zu überprüfen. Diese Analyse führte zu fünf zentralen Beschlüssen, von denen zwei eine Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über Brandschutz und Schutz vor Naturgefahren (RALPDIENS) erforderten. Diese Beschlüsse wurden in der Sitzung des Staatsrats am Montag, dem 16. Februar 2026, verabschiedet.

Gemäss kantonalem Recht ist der Brandschutz Aufgabe der Gemeinden, die die Einhaltung der Vorschriften durch regelmässige Inspektionen der Brandschutzkommissionen sicherstellen. Der Kanton übt die Gesamtaufsicht aus, während die Kantonale Einrichtung für Versicherung und Prävention (ECAP) technische Beratung und Unterstützung, insbesondere durch Richtlinien, Schulungen und Hilfestellungen für die Gemeinden, leistet.

Zur Stärkung dieses Systems hat der Staatsrat beschlossen, die Inspektionsintervalle zu verkürzen. Öffentliche Einrichtungen mit hohem Risiko werden nun alle zwei statt alle fünf Jahre inspiziert. Für öffentliche Einrichtungen mit mittlerem Risiko beträgt das Inspektionsintervall vier statt zehn Jahre. Die Risikokategorien werden von der ECAP (Kantonalen Brandschutzbehörde) gemäss den geltenden Brandschutzbestimmungen festgelegt.

Verstärkte Überwachung und Sicherheitskontrollen:

Die ECAP überwacht die Inspektionen anhand der jährlich von allen Gemeinden gemäss den geltenden Vorschriften eingereichten Berichte. Diese Überwachung gewährleistet einen konsolidierten kantonalen Überblick über die Lage und verstärkt die Aufsicht über öffentliche Einrichtungen mit hohem Risiko.

Darüber hinaus hat der Staatsrat das Verbot der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in geschlossenen Räumen öffentlicher Einrichtungen bestätigt. Dies gilt für pyrotechnische Artikel zu Freizeitzwecken, einschliesslich solcher, die frei verkauft werden dürfen. Zulässig bleiben lediglich flammenlose Geräte, insbesondere solche mit LEDs. Diese Klarstellung dient der besseren Verständlichkeit und Anwendung des bestehenden Rechtsrahmens mit dem Ziel der Prävention und Sicherheit.

Im Anschluss an diese Beschlüsse wurden bereits gezielte Kontrollen durchgeführt, wobei öffentliche Einrichtungen mit dem höchsten Risiko Priorität hatten. Diese Kontrollen fanden im Januar 2026 gemeinsam durch den Verbraucherschutz- und Veterinärdienst (SCAV) und die kommunalen Brandschutzbehörden statt. Weitere Bars, Clubs und Nachtclubs müssen bis zum 31. Dezember 2026 von den Gemeinden überprüft werden.

Anfang 2027 erfolgt eine erste Bewertung, um die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen zu evaluieren und gegebenenfalls weitere Anpassungen vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich der Aufgabenverteilung zwischen Kanton, ECAP (Kantonale Einrichtung für Umweltschutz) und Gemeinden.

 

Quelle: Kanton Neuenburg
Bildquelle: Symbolbild © Andrey_Popov/Shutterstock.com

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