Im ganzen Zurzibiet gilt ab sofort die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe 5 von 5 ("sehr grosse Gefahr").
Jegliches Feuern im Freien und das Zünden von Feuerwerk sind überall verboten – ausdrücklich auch im Siedlungsgebiet, also beispielsweise im eigenen Garten.
Die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu: Waldbrandgefahrenstufe 4).
Die zuständigen kantonalen Behörden haben deshalb ab Freitag, 3. Juli 2026, ein absolutes Feuerverbot im Wald sowie an Waldrändern erlassen. Feuer dürfen nur mit einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand entfacht werden.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 mehrere Verordnungen angepasst, um ein sicheres Notrufsystem zu fördern.
In Zukunft können Menschen in Notlage die Notdienste von Polizei, Feuerwehr und Sanität per Echtzeittext auf den Smartphones auch schriftlich erreichen.
Knusprige Bratkartoffeln, paniertes Schnitzel oder asiatische Gerichte im Wok, in vielen Haushalten gehört Braten mit Öl zum Alltag. Was viele unterschätzen: Wird Fett zu heiss, kann es sich entzünden und ein sogenannter Fettbrand entstehen. Diese Art von Brand ist besonders gefährlich, weil sie sich rasend schnell ausbreitet und auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden darf. Anfang Juni berichtet die Kantonspolizei St. Gallen von einem Brand, bei dem sich Öl in einer Bratpfanne entzündet hatte. Glücklicherweise konnte die Betroffene das Feuer selbstständig löschen, dennoch entstand erheblicher Sachschaden.
Wissenwertes rund um die Entstehung eines Fettbrands und wie Sie im Falle eines Feuers vorgehen, hat Polizei.news in Kooperation mit der Kantonspolizei St. Gallen zusammengestellt.